Ich bin qualifizierte, professionelle Prozessbegleiterin

Ich bin qualifizierte, professionelle Prozessbegleiterin

Nach meiner sozialpädagogischen und psychologischen Ausbildung bin ich schon seit über 10 Jahren engagiert für meine Klienten in sozialen Fragen tätig. Durch meine Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleiterin kenne ich Rechte und Pflichten und schütze Zeuginnen und Zeugen im Verfahren vor vermeidbaren Belastungen.

Ich bereite Sie vor und begleite Sie
durch Ihren Prozess

Ich bereite Sie vor und begleite Sie durch Ihren Prozess

Sie oder Ihr Kind ist Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden oder Sie haben einen nahen Angehörigen durch ein Tötungsdelikt verloren? Dann haben Sie neben der Verarbeitung dieses Erlebnisses nun möglicherweise auch einen Strafprozess durchzustehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Ihnen zu helfen.

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Form der Hilfe für Opfer von besonders schweren Straftaten bzw. für ihre Angehörigen. Damit die Belastung durch den Strafprozess für Geschädigte bzw. deren Angehörige so gering wie möglich ausfällt, steht ihnen der psychosoziale Prozessbegleiter oder die Prozessbegleiterin während des gesamten Strafverfahrens unterstützend zur Seite und hilft bei verschiedensten Fragen.

Wie sieht die Unterstützung der
Psychosozialen Prozessbegleitung aus?

Wie sieht die Unterstützung der Psychosozialen Prozessbegleitung aus?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Sie auf unterschiedliche Weise in den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens.

VOR DER HAUPTVERHANDLUNG:
Die Prozessbegleitung ist Ihre Ansprechperson für alle Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens und kann Ihnen erklären, welche Beteiligten im Verfahren welche Aufgaben haben. Ihre Prozessbegleitung kann mit Ihnen zu Vernehmungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und kann Ihnen vor dem Prozess das Gerichtsgebäude oder den Gerichtssaal zeigen. Außerdem kann die Prozessbegleitung Ihnen auch andere Hilfen vermitteln.

WÃHREND DER HAUPTVERHANDLUNG:
Ihre Prozessbegleitung darf während der gesamten Gerichtsverhandlung an Ihrer Seite bleiben. So können Sie Wartezeiten gemeinsam überbrücken und Ihre Fragen zu Formalitäten des Prozesses gleich besprechen.

NACH DER HAUPTVERHANDLUNG:
Nach der Hauptverhandlung können Sie mit Ihrer Prozessbegleitung über Ihre Eindrücke und Fragen zum Ausgang des Verfahrens sprechen. Für die Zeit nach dem Prozess kann Ihnen Ihre Prozessbegleitung weitere Hilfen wie Therapien, psychologische Beratung u. a. vermitteln.

Für wen ist psychosoziale Prozessbegleitung und wer trägt die Kosten?

Für wen ist psychosoziale Prozessbegleitung und wer trägt die Kosten?

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten geworden sind, haben immer einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
Aber auch erwachsene von besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten Geschädigte sowie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben.
In jedem Fall muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nicht vor, können Sie sich auch auf eigene Kosten eine Psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.

Der Einstieg in die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in jedem Stadium des Strafverfahrens möglich. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an jede Polizeidienststelle, Opferhilfeeinrichtung oder Ihren Rechtsbeistand wenden.

Haben Sie zusätzlich Anspruch auf
anwaltliche Beratung und Vertretung?

Haben Sie zusätzlich Anspruch auf anwaltliche Beratung und Vertretung?

Ja, wenn Sie Anspruch auf kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung haben, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf einen kostenfreien Opferanwalt.

Was kann oder darf die psychosoziale
Prozessbegleitung nicht?

Was kann oder darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht?

Die psychosoziale Prozessbegleitung …

… führt mit Ihnen keine Gespräche über die Tat und den Inhalt Ihrer Aussage.

… kann keine Therapie oder psychologische Beratung ersetzen, allerdings können
Therapieangebote oder weitere Hilfen vermittelt werden.

… kann keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung bieten.

Kontakt

Kontakt

In der Regel sind wir telefonisch Vormittags im Büro erreichbar.

Und wenn wir nicht im Büro sind, ist unser Anrufbeantworter geschaltet. Gern kann man uns auch per email oder über das unten stehende Formular kontaktieren.

Meine Einzugsgebiete sind Stuttgart, Mosbach, Heilbronn, Ludwigsburg und Besigheim.

 

Telefon: 07133 15621
Telefax: 07133 206056
Mobil: 015234266919
E-Mail: PPB-Seybold@gmx.de

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